Regeln
Die Vorschriften haben zwei Ebenen
Die Verordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945 gelten EU-weit gleich: die Kategorien Open, Specific und Certified, dazu die Klassenkennzeichen C0 bis C4. Registrierung, Mindestalter und wo du fliegen darfst, legt dagegen jedes Land selbst fest. Wer weiß, zu welcher Ebene eine Frage gehört, findet die Antwort schneller.
- A1–A3
- Unterkategorien Open
- C0–C4
- Klassenkennzeichen
- 2019/947
- Betriebsvorschriften
- 2019/945
- Produkt- und Klassenvorschriften
Die Seiten in diesem Bereich
- REG-01
EU-Klassen und Kategorien
Die Kategorien Open, Specific und Certified, die Unterkategorien A1 bis A3, und was ein C0- bis C4-Klassenkennzeichen für deinen Flug tatsächlich bedeutet.
- REG-02
Registrierung und Kompetenznachweis
Betreiberregistrierung, der Kompetenznachweis für Fernpiloten, und was jedes EU-Land dabei selbst entscheidet.
- REG-03
Wo du fliegen darfst
Geografische Gebiete, die Luftraumregeln, die national statt europäisch sind, und wie du einen konkreten Ort prüfst, bevor du startest.
Zwei Ebenen, ein System
Die meisten kommen mit der Annahme hierher, es gäbe ein einziges EU-Regelwerk für Drohnen. Tatsächlich sind es zwei Ebenen, und die meiste Verwirrung um Drohnenrecht entsteht genau daraus, dass beide vermischt werden.
Die obere Ebene gilt EU-weit und stammt aus zwei Verordnungen. Die Verordnung (EU) 2019/947 regelt den Betrieb: die drei Kategorien Open, Specific und Certified, die Unterkategorien A1, A2 und A3 innerhalb von Open, und wer unter welchen Bedingungen fliegen darf. Die Verordnung (EU) 2019/945 regelt die Produktseite: die Klassenkennzeichen C0 bis C4, die Hersteller auf eine Drohne aufbringen und die bestimmen, in welche Unterkategorie sie überhaupt fällt. Beide gelten in jedem EU-Mitgliedstaat gleich. Was die einzelnen Kategorien und Klassen konkret bedeuten, steht unter EU-Klassen und Kategorien, und der EU-Kategorie-Rechner zeigt, wo dein eigenes Fluggerät einsortiert wird.
Die untere Ebene ist national. Die Registrierung als Betreiber ist eine EU-weite Pflicht nach Artikel 14 der Verordnung 2019/947, registriert wird aber bei der Behörde des Landes, in dem du wohnst, nicht bei der EU selbst. Beim Mindestalter gibt die Verordnung einen Standardwert von 16 Jahren vor, erlaubt den Ländern in Artikel 9 aber, ihn abzusenken: um bis zu vier Jahre in der Kategorie Open, um bis zu zwei Jahre in der Kategorie Specific. Welches Alter für dich gilt, hängt also vom Land ab, in dem du fliegst. Auch die geografischen Zonen, in denen das Fliegen eingeschränkt oder verboten ist, legt jedes Land nach Artikel 15 selbst fest, auf Basis einer eigenen Risikobewertung. Registrierung und Kompetenznachweis geht darauf im Detail ein.
Wo FPV konkret abweicht
FPV-Fliegen berührt eine einzelne Regel direkt: die Pflicht, die Drohne ständig in Sichtweite zu halten, VLOS. Mit der Brille schaust du auf das Kamerabild der Drohne, nicht auf die Drohne selbst, also genau das Gegenteil von VLOS.
Die Open-Kategorie lässt dafür eine eigene Rolle zu: den Beobachter. Er steht neben dir, beobachtet die Drohne direkt und meldet dir Hindernisse oder Gefahren, die du durch die Brille nicht siehst. Das ist keine Formsache: Ohne einen Beobachter, der diese Aufgabe tatsächlich übernimmt, ist FPV-Fliegen mit Brille in der Open-Kategorie nicht VLOS-konform.
Welche Unterkategorie und welches Klassenkennzeichen für einen konkreten FPV-Build gelten, hängt trotzdem wie bei jeder anderen Drohne vom Gewicht ab, bei Serienmodellen zusätzlich vom C-Klassenkennzeichen. Ein Sub-250-g-Racer und ein 3-Zoll-Freestyle-Build mit C1-Kennzeichen folgen nicht denselben Regeln. Prüfe das vorher unter EU-Klassen und Kategorien.
Das ist keine Rechtsberatung
Alles oben beschreibt den Mechanismus, nicht ein Urteil über dein konkretes Fluggerät, deinen Standort oder deinen Flug. Verordnungen werden geändert, nationale Behörden veröffentlichen Leitlinien, die eine Regel enger auslegen, und die Durchsetzung unterscheidet sich von Land zu Land. Diese Seite und die Seiten, auf die sie verlinkt, sind ein Einstieg in die Struktur, kein Ersatz dafür, den aktuellen Wortlaut selbst zu prüfen.
Verbindlich ist immer die Verordnung selbst und deine nationale Luftfahrtbehörde: EUR-Lex für die EU-Verordnungen, EASA für Leitlinien, die EU-weit gelten, und in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt für das, was hier konkret gilt. Wenn eine Seite hier und deine Behörde sich widersprechen, hat die Behörde recht.