Mode 2 Drohnen + FPV

Regeln

Wo du fliegen darfst

Wie nah du an Menschen fliegen darfst, regelt die EU einheitlich. Wo du überhaupt fliegen darfst, entscheidet jedes Land für sich, Zone für Zone, und nur die nationale Karte ist aktuell.

Geprüft am

Frag einen Piloten, was ihn vor einem Flug beschäftigt, und kaum einer sagt "in welcher Unterkategorie fliege ich". Fast alle meinen etwas wie "darf ich hier überhaupt starten". Diese zweite Frage hat zwei getrennte Antworten aus zwei getrennten Rechtssystemen, und genau diese Verwechslung soll diese Seite verhindern.

Wie nah du an Menschen fliegen darfst, legt deine Unterkategorie fest, A1, A2 oder A3, und diese Regel gilt im gesamten EASA-Raum gleich; wie die Unterkategorien funktionieren, erklärt der Guide zu den Klassenkennzeichnungen. Wo du überhaupt fliegen darfst, unabhängig davon, wer in der Nähe ist, legen geografische Gebiete fest, und die zeichnet jeder Mitgliedstaat auf seiner eigenen Karte. Artikel 15 der Verordnung (EU) 2019/947 ist die Vorschrift, die das erlaubt: Mitgliedstaaten dürfen Gebiete aus Gründen der Sicherheit, der Gefahrenabwehr, der Privatsphäre, des Schutzes personenbezogener Daten oder der Umwelt ausweisen, und innerhalb eines ausgewiesenen Gebiets dürfen sie UAS-Betrieb komplett verbieten, an Bedingungen knüpfen oder von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen.

Verordnung (EU) 2019/947, Artikel 15. Geprüft am 25. Juli 2026. eur-lex.europa.eu

Genau dieser eine Artikel ist auch der Grund, warum diese Seite dir keine endgültige Antwort für deine Wiese geben kann. Sie gibt dir den Mechanismus, die beiden europäischen Grenzwerte, die überall gelten, und die Angewohnheit, die eine nationale Quelle zu prüfen, die für deinen Standort tatsächlich aktuell ist.

Die Höhengrenze, und wovon sie gemessen wird

In der offenen Kategorie muss ein unbemanntes Fluggerät innerhalb von 120 Metern zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche bleiben. Diese Formulierung ist wichtig: Die Grenze folgt dem Gelände direkt unter dem Fluggerät, nicht einer festen Höhe über deinem Startpunkt. Fliegst du einen Hang hoch, steigst du mit dem Gelände mit, statt bei 120 Metern über deinem Startpunkt abzufangen.

  • Höchsthöhe, offene Kategorie120 Meter
  • Gemessen abdem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche unter dem Fluggerät, nicht dem Startpunkt
Verordnung (EU) 2019/947, Anhang, Teil A, UAS.OPEN.010. Geprüft am 25. Juli 2026. eur-lex.europa.eu

Sichtkontakt halten, und was FPV-Brillen daran ändern

Dieselben Vorschriften verlangen Sichtflug: Der Fernpilot behält das Fluggerät während des gesamten Flugs unbewaffnet im Blick. Eine Brille nimmt dir genau das. FPV-Fliegen bekommt dafür keine Ausnahme von VLOS, sondern einen Ersatz: einen Beobachter, der direkt neben dem Piloten steht, das Fluggerät unbewaffnet im Blick behält und nah genug steht, um vor Hindernissen oder anderem Luftverkehr zu warnen, ohne dass es Funk braucht. Der Beobachter ist kein nettes Extra. Ohne ihn ist ein FPV-Flug schlicht nicht VLOS-konform.

Verordnung (EU) 2019/947, Anhang, Teil A, UAS.OPEN.010. Geprüft am 25. Juli 2026. eur-lex.europa.eu

Was typischerweise eingeschränkt ist, als Kategorien statt als Liste

Jeder EASA-Mitgliedstaat betreibt seine eigenen geografischen Gebiete, und keine zwei Karten gleichen sich, deshalb kann eine Seite für ein europäisches Publikum dir keine tatsächlichen Grenzen liefern. Was sich lohnt zu wissen, ist die Form, die diese Einschränkungen fast überall annehmen, damit du grob weißt, womit du rechnen musst, bevor du die Karte öffnest:

  • Flughäfen und Flugplätze, einschließlich der An- und Abflugstrecken jenseits des Zauns, nicht nur das Gelände selbst.
  • Naturschutzgebiete: Nationalparks und Naturschutzgebiete, oft mit Auflagen statt einem pauschalen Verbot.
  • Menschenansammlungen und Veranstaltungen. Ein Teil davon ist bereits europäisch: Artikel 4 derselben Verordnung verbietet Flüge in der offenen Kategorie über Menschenansammlungen, unabhängig von der Unterkategorie, und nationale Gebiete legen bei konkreten Veranstaltungen oft noch befristete Einschränkungen obendrauf.
  • Industrieanlagen sowie Regierungs- und diplomatische Gebäude.
  • Krankenhäuser.
  • Justizvollzugsanstalten und andere gesicherte Einrichtungen.
  • Autobahnen, Bahnstrecken und andere Verkehrswege.

Lies das als Liste von Kategorien, mit denen du rechnen musst, nicht als Liste von Orten. Sie ist nicht vollständig, sie deckt sich mit keiner tatsächlichen Landkarte, und sie ersetzt keine Prüfung.

Verordnung (EU) 2019/947, Artikel 4 (Menschenansammlungen) und Artikel 15 (geografische Gebiete). Geprüft am 25. Juli 2026. eur-lex.europa.eu

Deutschland durchgerechnet: § 21h LuftVO

Deutschland eignet sich als durchgerechnetes Beispiel gerade deshalb, weil die nationale Umsetzung ungewöhnlich konkret ist: § 21h LuftVO listet Kategorien geografischer Gebiete direkt im Gesetzestext auf, mehrere davon mit einem seitlichen Abstand, statt jede Grenze allein einer Karte ohne Gesetzestext dahinter zu überlassen. Diese Zahlen gelten nur für Deutschland; übertrag sie nicht auf ein anderes Land.

Ausgewählte geografische Gebiete, § 21h Absatz 3 LuftVO
KategorieSeitlicher AbstandBedingung
Flugplätze (keine Flughäfen)1,5 kmSpezielle Kategorie oder Zustimmung des Betreibers
Flughäfen1000 mPlus erweiterte Bahnmittellinien; nur spezielle Kategorie
Industrie-, Militär- und Energieanlagen; Gefängnisse100 mZustimmung des Betreibers
Regierungssitze und diplomatische Gebäude100 mNur mit Zustimmung
Krankenhäuser100 mZustimmung des Betreibers
Bundeswasserstraßen100 mBundesfernstraßen und Bahnanlagen stehen in derselben Vorschrift mit eigenen Bedingungen

Naturschutzgebiete und Nationalparks fallen aus diesem Abstandsmuster heraus: § 21h knüpft sie an die Zustimmung der Naturschutzbehörde oder an eine Flughöhe über 100 Metern bei nicht freizeitbezogener Nutzung, statt an eine feste seitliche Zahl. Die Vorschrift zählt insgesamt elf Kategorien; diese Tabelle ist eine Auswahl davon, nicht der vollständige Text.

§ 21h Absatz 3 LuftVO. Geprüft am 25. Juli 2026. gesetze-im-internet.de

Privatsphäre ist ein eigenes Rechtsgebiet

Nichts davon oben handelt von Privatsphäre im alltäglichen Sinn, und genau darin liegt die Falle. Artikel 15 erlaubt einem Mitgliedstaat, ein Gebiet aus Gründen der Privatsphäre auszuweisen, aber der größte Teil des Luftfahrtrechts, die Unterkategorien, die Höhengrenze, VLOS, die Gebietskarte selbst, dreht sich um Kollisionsrisiko und die Sicherheit Dritter, nicht darum, was deine Kamera aufzeichnet. Ein Flug kann jede dieser Prüfungen bestehen, richtige Unterkategorie, unter der Höhengrenze, innerhalb eines erlaubten Gebiets, und trotzdem in dem Moment rechtswidrig werden, in dem die Aufnahme eine Person erkennbar zeigt, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Das ist Datenschutzrecht und, je nach Land, zusätzlich eigenständiges Zivil- oder Persönlichkeitsrecht, das neben dem Luftfahrtrecht steht, nicht darin. Der Flug über den Garten der Nachbarn mit laufender Aufnahme ist der Fall, der die meisten erwischt: Der Flug selbst kann völlig legal sein, und die Aufnahme gehört dir trotzdem nicht zum Behalten oder Veröffentlichen.

Wie du wirklich prüfst

Die einzige Möglichkeit, "darf ich hier fliegen" für eine konkrete Fläche an einem konkreten Tag zu beantworten, ist die nationale Gebietskarte, nicht diese Seite und auch kein anderer geschriebener Guide. Für Deutschland ist das dipul (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt), gebaut von der DFS Deutsche Flugsicherung im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, mit den nach § 21h ausgewiesenen Gebieten von oben; das DFS-Gemeinschaftsunternehmen Droniq bietet zusätzlich eine Karten-App für Endnutzer auf denselben offiziellen Gebietsdaten an. Jeder andere EASA-Staat betreibt ein Äquivalent; die Geo-Zonen-Seite der EASA verlinkt zur Karte jedes Landes. Prüf den konkreten Ort vor dem konkreten Flug, nicht einmalig beim Kauf des Fluggeräts.

DFS Deutsche Flugsicherung, dipul (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt), betrieben im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr nach § 21h LuftVO. Geprüft am 25. Juli 2026. dipul.de

Vorschrift

Geografische Gebiete ändern sich. Flughäfen passen Anflugstrecken an, Veranstalter beantragen befristete Einschränkungen, Behörden richten Gebiete ein oder heben sie auf, ohne dass es dich vorwarnt. Keine statische Seite, auch diese nicht, ist zum Zeitpunkt deines Lesens noch aktuell. Die nationale Karte ist die verbindliche Prüfung, und die machst du vor jedem Flug, nicht einmalig beim Kauf des Fluggeräts.

Zusammengesetzt sieht die Reihenfolge so aus: Unterkategorie mit dem EU-Kategorie-Rechner klären, dich als Betreiber registrieren, falls die Kriterien zutreffen, unter 120 Metern und in VLOS bleiben, oder mit richtig positioniertem Beobachter, wenn du FPV fliegst, und die nationale Gebietskarte für den konkreten Ort prüfen, bevor du startest. Hast du noch nichts geflogen, fang hier an; den vollständigen Regelbereich findest du unter Regeln.